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Schleppdach als Geräteabstellplatz
Gartenzubehör - Hausbedarf

Schleppdach als Geräteabstellplatz

Wer im Garten eine Garage hat oder einen Geräteschuppen, ein Gerätehaus oder ein Holzhaus, der sollte überlegen, ein Schleppdach anzubringen. So ein Schleppdach als Geräteabstellplatz ist einfach ideal.

Je nach Länge des Überhanges kann man enorm viel unter dem Schleppdach unterbringen. Das geht von den Gartengeräten über den Rasenmäher bi
en Mülltonnen. Wer noch die eine Querseite unter dem Schleppdach zumacht, hat zudem einen windgeschützten und regengeschützten Platz für alle diese Geräte. Das Schleppdach als Geräteabstellplatz bietet sich an.

Man spart Kellerraum und gerade die Gartengeräte sind sofort zur Hand, wenn man sie benötigt. Wer genügend Platz unter dem Schleppdach hat, kann auch noch Fahrräder etc. dort unterstellen. Das Schleppdach schützt gegen das Wetter und wenn eine Querseite verschlossen wurde, ist es auch gegen Wind geschützt. Das Schleppdach als Geräteabstellplatz ist ideal.

Natürlich sollte das Grundstück abgeschlossen sein, denn die Geräte unter den Schleppdach als Geräteabstellplatz sind ja nicht verschlossen. Diebe sollte man also nicht in Versuchung bringen. Man sollte daher das Schleppdach als Geräteabstellplatz so anlegen, das es von der Straße aus nicht einsehbar ist.

Das Schleppdach bietet auch für Kaminliebhaber einen idealen Platz, um Holz zu lagern. Es ist von oben gegen das Wetter geschützt und kann trotzdem trocken.

Wer sein Gartenhaus, seine Garage oder sein Wohnhaus mit so einem Schleppdach
rschlossen. Diebe sollte man also nicht in Versuchung bringen. Man sollte daher das Schleppdach als Geräteabstellplatz so anlegen, das es von der Straße aus nicht einsehbar ist.

Das Schleppdach bietet auch für Kaminliebhaber einen idealen Platz, um Holz zu lagern. Es ist von oben gegen das Wetter geschützt und kann trotzdem trocken.

Wer sein Gartenhaus, seine Garage oder sein Wohnhaus mit so einem Schleppdach ausrüsten möchte, sollte sich aber vor Baubeginn wegen einer Genehmigung erkundigen. Beim Bauamt kann man ihm genau mitteilen, ab welcher Größe so etwas genehmigungspflichtig wird. Aber ein Schleppdach als Geräteabstellplatz muss ja nicht allzu groß werden.
 
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